Vorbeugender Brandschutz
Der Unternehmer trägt die Verantwortung für den Brandschutz.

Diese Verplichtungen ergeben sich jeweils aus
- den Vorschriften der Gewerbeordnung
- dem Bauordnungsrecht des Landes
- den Normen, DIN EN und VDE
- den Unfallverhütungsvorschriften
- der Arbeitsstättenverordnung
- den Vorschriften der Sachversicherer
- den Brandverhütungsvorschriften für Firmen und gewerbliche Anlagen